Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Die Virtual PR Entertainment GmbH, Leitnerstraße 1, 4209 Engerwitzdorf, Firmenbuchnummer: 590431g (in der Folge die „VPR“), stellt dem Kunden für temporäre Ereignisse Entertainmentsysteme zur Verfügung und bietet in diesem Zusammenhang Dienstleistungen an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) behandeln den Bezug von Dienstleistungen von VPR über den Webshop. Weiters können diese AGB auch dadurch Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden werden, in dem diese dem Angebot an den Kunden als integraler Bestandteil beigeschlossen sind.

Bei den Kunden handelt es sich um Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.

 

2. Geltungsbereich

Die AGB gelangen mit deren Akzeptanz durch den Kunden zur Anwendung. Diese AGB verdrängen etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

Diese AGB können vom Kunden für den Zweck der Online-Bestellung auf seinem Computer/Endgerät dauerhaft gespeichert und/oder ausgedruckt werden.

Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

 

3. Nutzungsvoraussetzungen

Um im elektronischen Weg von der VPR Waren beziehen zu können, müssen sich die Kunde gegebenenfalls auf der Website registrieren. Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er die VPR unverzüglich davon zu informieren.

Der Kunde hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der Website gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Der Kunden ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

Wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Kunde für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden die erforderliche elektronische Infrastruktur (insbesondere Stromversorgung) für den Betrieb der von VPR angebotenen Leistungen zu schaffen. Die VPR treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.

VPR behält sich das Recht vor, die ordnungsgemäße Nutzung der von ihr angebotenen Dienstleistungen und Waren beim Kunden zu überprüfen.

 

4. Angebot und Vertragsabschluss

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig beauftragen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung zum Abschluss eines Vertrages mit der VPR ab. Der Kunde ist an dieses Angebot drei Tage gebunden.

Die VPR bestätigt dem Kunden den Erhalt einer Bestellung durch eine E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keinen Vertragsabschluss dar.

Die VPR behält sich das Recht vor, die Bestellung binnen 72 Stunden auf deren Durchführbarkeit zu überprüfen. Ist es ihr nicht möglich die Bestellung durchzuführen, wird sie den Kunden binnen dieser Frist darüber per E-Mail informieren.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die VPR dem Kunden den Vertragsabschluss per E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder wenn die bestellte Ware bzw Dienstleistung tatsächlich zugeliefert bzw erbracht wird.

Ist die VPR aufgrund höherer Gewalt (zB Naturkatastrophen oder Epidemie) oder Lieferengpässe dritter Lieferanten an der Einhaltung der Lieferfrist gehindert, wird die VPR den Kunden ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich in diesen Fällen um die Dauer der Anhaltung der Ereignisse.

 

5. Zahlungsmodalitäten

Die von VPR angeführten Preise verstehen sich in EUR. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert und gesondert hinzurechnen.

Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die VPR informiert den Kunden nochmals über die Preise, Steuern und Versandkosten in der Bestellzusammenfassung vor dem Abschluss der Bestellung.

Die Preise gelten vorbehaltlich kollektivvertraglicher Erhöhungen (im Bereich der Logistik), Steueränderungen oder Gesetzes- bzw. Tarifänderungen. Sollten sich die vereinbarten Preise signifikant erhöhen (mehr als fünf Prozent), so gilt wie folgt: VPR wird den Kunden über die Preiserhöhung informieren. In diesem Fall hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Äußerst sich dieser nicht binnen sieben Tagen, wird von einer Zustimmung ausgegangen. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde der VPR die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstandenen bzw entstehenden Kosten zu ersetzen.

Die von der VPR akzeptierten Zahlungsmethoden sind in auf der Website angeführt.

Nähere Informationen zur Zahlung und Versand können der Website bzw dem Angebot entnommen werden.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist das Entgelt zur Gänze im Voraus zu entrichten.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, hat der Kunde etwaige Barauslagen zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu tragen.

Die Forderungen der VPR werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen sieben Tagen bezahlt werden, wird die VPR 9,2 % über dem aktuellen Basiszinssatz pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen (gemäß § 456 UGB). Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der VPR entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Für ein Mahnschreiben kann ein Ersatz von EUR 40,00 verrechnet werden (gemäß § 458 UGB).

 

6. Reklamationen

Die VPR bittet den Kunden darum, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren und die VPR hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

7. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie berechtigter Interessen im erforderlichen Ausmaß erlaubt (Art 6 Abs 1 lit b , c bzw lit f DSGVO). Ansonsten ist die VPR dazu verpflichtet, über die mit dem Geschäft in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangte, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

8. Beiziehung von Erfüllungsgehilfen

 VPR kann sich für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag Erfüllungsgehilfen bedienen.

 

9. Leistungsstörungen

VPR ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihr oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.

 

10. Eigentumsvorbehalt und Untervermietung

Alle von VPR gelieferten Waren bleiben in deren Eigentum. Eine Veräußerung oder Vermietung der Waren vom Kunden an einen Dritten ist nicht zulässig.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), so ist VPR dazu berechtigt, die Ware entweder einzulagern, wofür eine angemessene Lagegebühr pro angefangenes Kalenderjahr in Rechnung gestellt werden kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden gerichtlich zu hinterlegen.

 

11. Pflegliche Behandlung der Ware

Der Kunde verpflichtet sich, die von VPR zur Verfügung gestellten Waren pfleglich zu behandeln. Im Falle einer Schädigung hat der Kunde den Schaden der VPR zu ersetzen.

 

12. Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, der VPR die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen Informationen (insbesondere etwaige Logos für die Gestaltung von Marketing-Unterlagen) zeitnahe und ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erteilt VPR in diesem Zusammenhang das Recht, die bereitgestellten Logos, Marken oder Kennzeichnungen nutzen zu dürfen.

Darüber hinaus trägt der Kunde Sorge dafür, dass die Ware ordnungsgemäß angeliefert, aufgestellt und abgeholt werden kann.

 

13. Stornoregelungen

Der Kunde hat das Recht, bis zu maximal 30 Tage vor dem vereinbarten Termin (Event) vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Einlangens der Kündigung bei VPR.

Im Falle eines Rücktritts in diesem Sinne ist der Kunde dazu verpflichtet, der VPR die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten zu ersetzen.

 

14. Haftung und Gewährleistung

Eine Haftung der VPR für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die Haftung der VPR ist der Höhe nach beschränkt auf gewöhnlich vorhersehbare Schäden sowie maximal mit der Summe des Auftrages.

Etwaige Mängel sind – unter Berücksichtigung von bestehenden Mängelrügeobliegenheiten – binnen 6 Monaten ab Abnahme geltend zu machen.

Schadenersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Entgegennahme der Ware.

VPR haftet nicht für einen entgangenen Gewinn des Kunden.

Die hier getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten auch für etwaige eingesetzte Erfüllungsgehilfen.

VPR übernimmt keine Haftung für die inadäquate Nutzung ihrer Waren.

 

15.Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitschlichtung

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht Linz, Österreich.

 

16. Referenz

VPR ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf ihrer Homepage oder in Geschäftspapieren auszuweisen. VPR ist in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden heranzuziehen. Dieses Recht zur Referenznennung geht auch über das Vertragsverhältnis hinaus.

 

17. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

 

VPR empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.

 

(November 2022)

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